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   VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645   

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VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645 (https://dejure.org/2023,16145)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28.03.2023 - B 5 K 22.645 (https://dejure.org/2023,16145)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 28. März 2023 - B 5 K 22.645 (https://dejure.org/2023,16145)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    TGV § 1 Abs. 3 Nr. 1; VwVfG § 48
    Rücknahme einer Trennungsgeldbewilligung, Begriff des Dienstortes im trennungsgeldrechtlichen Sinn

 
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  • BVerwG, 21.12.1999 - 10 B 7.98

    Zulassung einer Revision zur Klärung des trennungsgeldrechtlichen Begriffes des

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass als Dienstort im Sinne des Reisekostenrechts grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen ist, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.1985 - 6 C 3.84 - ZPR 1986, 141; U.v. 21.6.1989 - 5 C 4/87 - BVerwGE 82, 148/149; U.v. 15.12.1993 - 10 C 11/91 - juris Rn. 17; B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 4).

    Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen der Beamte aufgrund einer Abordnung seinen Dienst an einer Dienststelle verrichtet, die ihren Sitz in einer anderen politischen Gemeinde hat als die Planstellenbehörde des Beamten, Dienstort im Sinne des Reisekostenrechts allein der durch die Abordnung bestimmte Ort der tatsächlichen Dienstleistung ist (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 4).

    Trennungsgeld ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 6 TGV nur zu leisten, wenn sich neben anderen Voraussetzungen für den Beamten aufgrund dienstrechtlicher Maßnahmen der Ort der tatsächlichen Dienstleistung ändert (BVerwG, B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 5).

    Keine tatsächliche Veränderung des Dienstortes im trennungsgeldrechtlichen Sinne liegt vor, wenn ein statusrechtlicher Wechsel mit einer Abordnung verbunden ist, so dass der Dienst weiterhin bei der früheren Dienststelle am bisherigen Ort verrichtet wird (vgl. BVerwG, B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 5: für Versetzung zu neuer Planstellenbehörde unter gleichzeitiger Abordnung).

    Weicht der ständige Beschäftigungsort eines Beamten von dem Ort seiner Planstellenbehörde ab und geht hierdurch jeglicher tatsächliche Bezug zu dieser Behörde verloren, bestimmt sich für die Dauer der örtlichen Divergenz der reiskostenrechtliche Dienstort des Beamten allein nach seinem ständigen Beschäftigungsort (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1993 - 10 C 11/91 - juris Rn. 18f.; B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 4f.).

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn ein Beamter aufgrund einer Versetzung zwar zu einer neuen Planstellenbehörde mit einem anderen Ortssitz versetzt wird, aufgrund einer zugleich ausgesprochenen Abordnung - wie hier - jedoch seinen Dienst weiterhin bei der früheren Dienststelle am bisherigen Dienstort verrichtet (BVerwG, B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.1993 - 11 S 461/92

    Zur Rücknahme eines nachträglich rechtswidrig gewordenen Verwaltungsakts mit

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Macht der Dienstherr nach seinem Ermessen von dieser Ermächtigung Gebrauch, so begründet ein solcher Bescheid für den Beamten das Recht auf Bezug von Trennungsgeld für die im Bescheid festgesetzte Dauer (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1990 - 6 C 33/88 - NVwZ 1991, 577ff.; VGH BW, U.v. 14.4.1993 - 11 S 461/92 - juris Rn. 13), selbst wenn sich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen dieses Bescheids nachträglich verändern und der gesetzliche Trennungsgeldanspruch dadurch erlischt.

    Die Unterlassung der grundsätzlich gebotenen Ermessensausübung stellt daher in der Regel einen zur Aufhebung der Behördenentscheidung führenden Ermessensfehler dar (vgl. VGH BW, U.v. 14.4.1993 - 11 S 461/92 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 26.10.1978 - 3 C 18.77 - BVerwGE 57, 1/4).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise aber dann, wenn auch bei fehlerfreier Betätigung des Ermessens ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts hätte ergehen müssen, weil jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (Ermessenreduktion auf Null, vgl. VGH BW, U.v. 14.4.1993 - 11 S 461/92 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 26.10.1978 - 3 C 18.77 - BVerwGE 57, 1/6).

    Die Aufrechterhaltung eines eine Geldleistung bewilligenden begünstigenden Verwaltungsakts mit Dauerwirkung, dessen Regelung von Beginn an rechtswidrig gewesen ist, ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung in der Regel ermessensfehlerhaft (vgl. VGH BW, U.v. 14.4.1993 - 11 S 461/92 - juris Rn. 27), soweit nicht besondere Umstände des Einzelfalls, insbesondere Gesichtspunkte der Rechtssicherheit oder des Vertrauensschutzes eine andere Entscheidung rechtfertigen.

  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91

    Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass als Dienstort im Sinne des Reisekostenrechts grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen ist, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.1985 - 6 C 3.84 - ZPR 1986, 141; U.v. 21.6.1989 - 5 C 4/87 - BVerwGE 82, 148/149; U.v. 15.12.1993 - 10 C 11/91 - juris Rn. 17; B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 4).

    Weicht der ständige Beschäftigungsort eines Beamten von dem Ort seiner Planstellenbehörde ab und geht hierdurch jeglicher tatsächliche Bezug zu dieser Behörde verloren, bestimmt sich für die Dauer der örtlichen Divergenz der reiskostenrechtliche Dienstort des Beamten allein nach seinem ständigen Beschäftigungsort (vgl. BVerwG, U.v. 15.12.1993 - 10 C 11/91 - juris Rn. 18f.; B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 4f.).

  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Die Unterlassung der grundsätzlich gebotenen Ermessensausübung stellt daher in der Regel einen zur Aufhebung der Behördenentscheidung führenden Ermessensfehler dar (vgl. VGH BW, U.v. 14.4.1993 - 11 S 461/92 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 26.10.1978 - 3 C 18.77 - BVerwGE 57, 1/4).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise aber dann, wenn auch bei fehlerfreier Betätigung des Ermessens ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts hätte ergehen müssen, weil jede andere Entscheidung ermessensfehlerhaft wäre (Ermessenreduktion auf Null, vgl. VGH BW, U.v. 14.4.1993 - 11 S 461/92 - juris Rn. 25; BVerwG, U.v. 26.10.1978 - 3 C 18.77 - BVerwGE 57, 1/6).

  • BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 13.94

    Besoldungsrecht - Stellenzulage - Verwendung in zulagefähiger Funktion

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Leitend ist insoweit die Erwägung, dass eine Mitverantwortung der Behörde einen verlorenen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermag (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1996 - 2 C 13/94 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - NVwZ 2001, 931/932).
  • VGH Bayern, 15.03.2001 - 7 B 00.107

    Rücknahme eines Förderbescheides und die Rückforderung von Fördermitteln

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Leitend ist insoweit die Erwägung, dass eine Mitverantwortung der Behörde einen verlorenen Vertrauensschutz nicht zu begründen vermag (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1996 - 2 C 13/94 - juris Rn. 50; BayVGH, U.v. 15.3.2001 - 7 B 00.107 - NVwZ 2001, 931/932).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2018 - 2 LA 36/16

    Trennungsgeld; Mehraufwendung; Wegstreckenentschädigung

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Zweck des Trennungsgeldrechts ist es, dem Beamten die Mehraufwendungen zu ersetzen, die ihm entstehen, weil er aufgrund dienstlicher Maßnahmen den bisherigen Ort seiner Dienstausübung wechseln muss (OVG SH, B.v. 12.9.2018 - 2 LA 36/16 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 4.87

    Dienstreise - Reisekostenrechtliches Sparsamkeitsgebot - Fürsorgepflicht des

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass als Dienstort im Sinne des Reisekostenrechts grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen ist, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.1985 - 6 C 3.84 - ZPR 1986, 141; U.v. 21.6.1989 - 5 C 4/87 - BVerwGE 82, 148/149; U.v. 15.12.1993 - 10 C 11/91 - juris Rn. 17; B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03

    Bescheid über Bewilligung von Trennungsgeld; Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Die Frist beginnt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, sobald die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.2004 - 2 C 13/03 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.1985 - 6 C 3.84

    Dienstort eines Beamten - Politische Gemeinde - Sitz der Dienststelle

    Auszug aus VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass als Dienstort im Sinne des Reisekostenrechts grundsätzlich die politische Gemeinde anzusehen ist, in der die Behörde oder Dienststelle ihren Sitz hat, der der Beamte als Inhaber einer Planstelle oder aufgrund einer Abordnung zugewiesen ist (vgl. BVerwG, U.v. 23.10.1985 - 6 C 3.84 - ZPR 1986, 141; U.v. 21.6.1989 - 5 C 4/87 - BVerwGE 82, 148/149; U.v. 15.12.1993 - 10 C 11/91 - juris Rn. 17; B.v. 21.12.1999 - 10 B 7/98 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 11.12.1990 - 6 C 33.88

    Beamtenrecht: Widerruf der Bewilligung von Trennungsgeld

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